Der Weg zum Betreuungsplatz
Gleichwertig und finanziell gefördert
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Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung
Seit 2013 haben alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Bildung und Betreuung. Unabhängig davon ob beide Elternteile arbeiten oder was sie verdienen. Dieser sogenannte Grundanspruch umfasst 20 Wochenstunden. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sind auch mehr Wochenstunden möglich.
Bis zum dritten Geburtstag steht es den Eltern frei, ihr Kind in eine KiTa oder in die Kindertagespflege (Tageseltern) zu bringen. Die Kindertagespflege ist somit eine gleichwertige Betreuungsform zur KiTa und bildet eine wichtige Säule im System der frühkindlichen Betreuung.
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Bildung wird gefördert
Die Betreuung durch Tageseltern wird durch das Landratsamt (Jugendamt) gleichwertig wie ein KiTa-Platz gefördert. Dafür ist es notwendig, dass die Eltern den entsprechenden Antrag rechtzeitig beim Landratsamt stellen und einen Vertrag mit der Tagespflegeperson abschließen.
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Beratung und Erstgespräch
Weitere Infos rund um die Betreuungsform der Kindertagepflege und Beratung bei individuellen Fragen erhalten Sie beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
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Sollten wir Interesse für einen U3-Betreuungsplatz im Spatzennest geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Kennenlerngespräch, in welchem wir auch die aktuellen Formulare und Anträge zur Verfügung stellen.
